
Honorarverrechnung und Anwaltskosten
Die Verrechnung von Leistungen, die ein Rechtsanwalt Ihnen gegenüber erbringt, ist überwiegend im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt. Darüber hinaus beinhalten das Notariatstarifgesetz (NTG) und die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) ebenfalls Regelungen für die Verrechnung anwaltlicher Leistungen oder können als Gesetzesgrundlage herangezogen werden.
Für die Verrechnung von Anwaltskosten stehen in der Regel drei Berechnungsmodelle zur Verfügung: einerseits die Verrechnung nach Einzelleistung, andererseits die Verrechnung nach Stundensatz und darüber hinaus die Verrechnung nach Einheitssatz.