Ehe- und Familienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und rechtliche Begleitung in eherechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen während aufrechter Ehe Unterhaltsfragen zum Ehegattenunterhalt, die Möglichkeit eines abgesonderten Wohnortes für einen Ehegatten, aber auch die Gewaltprävention und die Erwirkung von einstweiligen Verfügungen (Betretungsverbot, Kontaktverbot etc.).

Darüber hinaus ist die Führung von Ehescheidungsverfahren ein ständiger Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ehescheidungen sollten dabei im Idealfall sechs bis zwölf Monate vorab besprochen und allenfalls vorbereitet werden, um im Streit- und Krisenfall bereits Vorbereitungen getroffen zu haben. Unabhängig davon, ob ein Ehepartner davon ausgeht betrogen zu werden, sich die Ehegatten schlichtweg auseinander gelebt haben, ein Ehegatte dem anderen physische oder psychische Gewalt antut oder sonst Scheidungsmotive vorliegen, sind die Scheidungsmöglichkeiten und Scheidungsfolgen differenziert zu prüfen und im jeweiligen Verfahren zu berücksichtigen.

Es kann dabei durchaus sein, dass die für Sie rechtlich und wirtschaftlich beste Lösung schlichtweg nicht in der von Ihnen gewünschten Zeit umsetzbar ist. In diesem Fall ist es möglich und ratsam, auch nach Kompromissen zu suchen. Aber auch dazu müssen Sie wissen, welche Möglichkeiten Ihnen mit welchen Erfolgschancen offenstehen. Diese komplexen Themen klar aufzubereiten, ist nicht nur meine Aufgabe, sondern auch meine Stärke.