Vertragserstellung und Treuhandschaft

Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie beabsichtigen, Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen, sie zu vermieten oder zu pachten. Dabei deckt mein Leistungsspektrum sämtliche Immobilienarten ab, also vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbeimmobilie, von der Mietwohnung bis zum Superädifikat, von der Waldparzelle bis zur Baurechtseinlage.

Die besten Ergebnisse sind zu erzielen, wenn Sie bereits im Vorfeld der geplanten Immobilientransaktion oder des abzuschließenden Rechtsgeschäfts betreffend eine Immobilie rechtlichen Rat einholen. Im Zuge dessen können der Grundbuchsstand tagaktuell erhoben werden, notwendige Regelungen für die maßgeschneiderte Nutzung der Immobilie geklärt und festgelegt werden, Fragen des Gewährleistungsrechts und der Anfechtbarkeit des Vertrages besprochen und überlegt werden und notwendige Vorarbeiten geplant und umgesetzt werden.

Beim Kauf einer Immobilie empfiehlt es sich, das Umfeld der Liegenschaft und deren Geschichte genau zu recherchieren. So ist die Lage in Gefährdungsgebieten (Hochwasser, Lawinen etc.) genauso abzuklären, wie die Frage, ob aufrechte Baubewilligungen vorliegen und der aktuelle Bauzustand der Immobilie den behördlich bewilligten Plänen entspricht. Zudem sind vorhandene Beschränkungen, Grenzen der Liegenschaft und auch die Betriebskosten oder Abgabenrückstände zu erheben.

An Ort und Stelle muss darauf geachtet werden, ob Wege oder sonstige Zeichen dafür bestehen, dass dritte Personen irgendwelche Rechte auf der Liegenschaft haben. Dann besteht nämlich zumindest die Möglichkeit, dass eine Servitut (zum Beispiel ein Wegerecht) besteht, welches nicht unbedingt im Grundbuch ersichtlich sein muss.

Insbesondere mit Einholung eines aktuellen Grundbuchsauszuges ist genau zu klären, ob etwaige Rechte oder Lasten, vor allem Pfandrechte bestehen. Die Möglichkeit, diese zu löschen, ist üblicherweise Grundvoraussetzung, um einen Vertrag überhaupt abzuschließen. Würden Sie beispielsweise das formularmäßige Kaufanbot eines Immobilienmaklers unterzeichnen, ohne auf die Lastenfreistellung des Kaufobjekts Bezug zu nehmen, müssten Sie bereits darüber streiten, ob die Lastenfreistellung Bedingung des Kaufes ist oder Sie eine belastete Liegenschaft erwerben. Was viele nicht bedenken, ist, dass bereits ein vom Käufer und Verkäufer unterzeichnetes Kaufanbot eines Immobilienmaklers als gültiger Kaufvertrag zu werten ist und gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Im Zuge der Umsetzung von Liegenschaftstransaktionen übernehme ich für Sie die Treuhandschaft und führe für Sie sämtliche Geldbewegungen nach den gültigen Schutzvorschriften des Treuhandstatuts der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich und der Rechtsanwaltsordnung (RAO) durch. Höchste Transparenz bei diesen Geldgeschäften ist eine Selbstverständlichkeit. Sie wissen dabei in jedem Moment, wo sich der Kaufpreis befindet und wohin er überwiesen werden darf. Zudem unterliege ich als Treuhänder einer ständigen Revision durch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.

Beim Liegenschaftskauf fallen nicht unerhebliche Kosten und Gebühren an. Sie müssen mit Beglaubigungskosten, Kosten für die Urkundenarchivierung, Kontospesen für das Treuhandkonto, Spesen für die Bonitätsauskunft betreffend Einhaltung der Geldwäscherichtlinien, Grunderwerbsteuer (bis zu 3,5 % vom Kaufpreis), Eintragungsgebühr (bis 1,1 % vom Kaufpreis) sowie der gerichtlichen Pauschalgebühr für jeden Grundbuchantrag (derzeit mindestens € 47,00) rechnen.

Die Kosten der Vertragserrichtung unterliegen einer individuellen Vereinbarung, die sich an der Höhe des Kaufpreises und dem Umfang der erforderlichen Arbeiten orientiert.

Die Kosten eines Erstgespräches im Vorfeld eines Immobilienkaufes bzw. -verkaufes belaufen sich üblicherweise auf € 120,00 bis Euro 240,00 und können, bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung inklusive Rechtsberatungsbaustein, zumindest teilweise über die Versicherung abgerechnet werden. Im Falle einer Beauftragung für die Durchführung einer Liegenschaftstransaktion können diese Kosten je nach Vereinbarung in eine Pauschale mit aufgenommen werden.

Vermeiden Sie daher Fehler für eine oft einmalige Investition Ihres Lebens bereits im Vorfeld und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin rechtzeitig, bevor Sie sich auf die Suche nach IhrerTraumimmobilie begeben.