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Schadenersatz / Verkehrsunfall

Weil Unfälle im Straßenverkehr zum täglichen Bild gehören, nimmt man sie meist nur kurz und emotionslos war. Wird man aber selbst Betroffene/r eines Unfalls, ändert sich die Situation schlagartig. Eine Fülle von (meist unbekannten) Abläufen und Konsequenzen rund um das Unfallgeschehen machen rechtliche Beratung wertvoll und notwendig.

Haben Sie das Glück, dass rein nur Sachschaden eingetreten ist und niemand beim Unfall verletzt wurde, so stellt sich trotzdem die Frage, ob die Polizei gerufen werden soll, um den Unfall zu dokumentieren. Üblicherweise erhalten Sie amTelefon die Auskunft von der Polizei, dass man wegen eines Sachschadens nicht zur Unfallstelle kommen wird oder die sogenannte Blaulichtsteuer zu bezahlen sein wird. All dies verunsichert und führt möglicherweise dazu, dass Sie die frischen Beweise an der Unfallstelle nicht oder nur unvollständig sichern können oder manchmal nicht einmal die Daten des Unfallgegners erhalten. Nicht vergessen werden darf, dass man sich üblicherweise in dieser Ausnahmesituation auch noch im Schockzustand befindet.

Wenn dann noch der Unfallgegner den Unfallbericht ausfüllt und dort Anmerkungen macht, mit denen Sie nicht einverstanden sind, ist wichtig zu wissen, dass man nicht gezwungen ist, einen Unfallbericht zu unterschreiben. Es empfiehlt sich zu Dokumentationszwecken dann einen eigenen anzufertigen.

Die Wichtigkeit der Anfertigung von Fotos der Unfallendlage der Fahrzeuge und der Umgebung, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Soweit im Nahebereich der Fahrzeuge Kanaldeckel oder Leitpflöcke vorhanden sind, sollten die Aufnahmewinkel der Fotos so gewählt werden, dass allenfalls eine ungefähre Rekonstruktion der Fahrzeuglagen möglich ist.

In der Folge ist jedenfalls eine Schadensmeldung bei den involvierten Haftpflicht- und Kaskoversicherungen vorzunehmen.

Die Praxis zeigt, dass die zahlungspflichtigen Versicherungen oftmals durch windige Antworten oder Untätigkeit versuchen, sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Die Geduld des Geschädigten wird hier oftmals sehr strapaziert in der Hoffnung, sich Schadenersatzzahlungen durch Abschlagszahlungen oder Untätigkeit zu ersparen.

Wenn bei Verkehrsunfällen dann noch Personenschäden auftreten oder aufgrund der Heftigkeit des Unfalls eigentlich damit zu rechnen ist, dass Personen verletzt wurden, ist nach Leistung von Erster Hilfe auf jeden Fall die Polizei zu verständigen.

Für den Geschädigten aus derartigen Unfallkonstellationen ist darüber hinaus vom Unfallverursacher als Schadenersatz auch Schmerzengeld zu leisten. Damit sind auch sämtliche Kosten der Heilbehandlung (Kosten für Arzneimittel, Arztbesuche etc.) abzudecken.

Bitte beachten Sie, dass eine lückenlose Dokumentation enorm wichtig ist, um die Schadenersatzansprüche genau und vollständig geltend machen zu können. Lesen Sie auch genau, was Ihnen die gegnerische Versicherung anbietet. Oft ist in den Versicherungsschreiben versteckt enthalten, dass Sie auf weitere Ansprüche (Schmerzengeld, Folgeschäden etc.) verzichten, wenn Sie die Zahlung der Versicherung annehmen. Gerade da wissen viele Betroffene nicht, dass sie nicht verpflichtet sind, einen Vorschlag der gegnerischen Versicherung anzunehmen, sondern vielmehr eine genaue Prüfung und Berechnung ihrer Schadenersatzforderungen selbst vornehmen können.

Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich, übernehme die Korrespondenz mit dem Unfallgegner und den involvierten Versicherungen, um zu erreichen, dass Sie Sachschaden, Schmerzengeld sowie nach Feststellung der Haftung allfällige Renten für Folgeschäden rechtswirksam erlangen können.